Der Sommermärchen-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt wird vorerst nicht weitergeführt. Die Verzögerung des Prozesses resultiert aus der Erkrankung von Richterin Eva-Marie Distler, die zu dessen Unterbrechung führte. Die nächsten Verhandlungstermine sind erst ab dem 7. November geplant.
Im Zuge der Gerichtsverhandlung ergaben sich verschiedene Entwicklungen bei den Beschuldigten. Das Verfahren gegen Wolfgang Niersbach wurde gegen eine Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt. Gleichzeitig wurde das Verfahren gegen Theo Schmidt aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Diese Maßnahmen folgen auf eine vorherige Unterbrechung des Prozesses im Sommer über mehrere Wochen.
Die Entscheidungen im Zusammenhang mit den Beschuldigten haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Prozessverlauf. Während ein Beschuldigter freigesprochen wurde, musste ein anderes Verfahren aufgrund gesundheitlicher Gründe separiert werden. Die Verzögerung des Sommermärchen-Prozesses wirkt sich somit direkt auf die Fortsetzung und den Ausgang des Verfahrens aus.