Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Finanzierung der Deutschen Einheit und zur Ungleichbehandlung von Einkommensbeziehern diskutiert. Eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikerinnen und -Politikern liegt dem Gericht vor.
Der Solidaritätszuschlag geriet ins Visier, als der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslief. Bereits für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde dieser Anteil an der Einkommenssteuer abgeschafft, doch nun steht die grundsätzliche Prüfung des Zuschlags an.
Eine potenzielle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte künftige Bundesregierungen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Im Haushalt des kommenden Jahres sind 12,75 Milliarden Euro an Soli-Einnahmen eingeplant, die bei einer Abschaffung des Zuschlags entfallen würden. Darüber hinaus könnte der Staat dazu verpflichtet sein, rund 65 Milliarden Euro aus den vergangenen Jahren an Soli-Einnahmen zurückzuzahlen.