Montag, 02.12.2024

Kultur: Grosz-Gemälde im Raubkunst-Streit dürfen in Bremen verbleiben

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David Lang
David Lang
David Lang ist ein erfahrener Sportjournalist, der über aktuelle Ereignisse in der Sportwelt berichtet und mit spannenden Interviews überzeugt.

Die Beratende Kommission für NS-Raubgut in Bremen hat empfohlen, dass zwei Gemälde des renommierten Malers George Grosz in der Kunsthalle Bremen verbleiben und nicht restituiert werden sollen. Es handelt sich um die Werke „Pompe Funèbre“ und „Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel“. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass es sich bei diesen Gemälden um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handelt.

George Grosz, der aufgrund seiner politischen Arbeit 1933 in die USA emigrierte, schuf diese Kunstwerke während seiner Zeit in Deutschland. Die Entscheidung der Kommission, die Gemälde in der Kunsthalle Bremen zu belassen, wurde von der Bremens Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz positiv aufgenommen. Sie betrachtet die Abschlussklärung der Restitutionsfrage als wichtigen Schritt.

Die Einrichtung eines neuen Schiedsgerichts für Rückgabeverfahren von NS-Raubgut in Deutschland wird angestrebt, um zukünftig die Klärung und Rückgabe von Kunstwerken aus der NS-Zeit zu verbessern. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, einen angemessenen Umgang mit der Geschichte und den Folgen des Nationalsozialismus sicherzustellen.

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